Das Gmünder Richtschwert

Das Richtschwert, um 1600 vom Solinger Klingenschmied Peter Munsten gefertigt, ist das Symbol der Gerichtshoheit der ehemaligen Freien Reichsstadt Schwäbisch Gmünd schlechthin. Damit verbunden war das Recht, den Stock (Hinrichtung durch das Schwert) und den Galgen zu verhängen, verbrieft und versiegelt von König Wenzel am 8. Januar 1398.
Der Scharfrichter richtet mit der Schärfe des Schwertes – daher sein Name. In die flache Klinge eingraviert ist der Sinnspruch: „Wan ich das Schwert thue aufheben / So Gebe Gott dem Sünder das Ewige Leben". Die Inschrift verweist darauf, dass der Scharfrichter lediglich ein rechtskräftiges Urteil vollstreckt hat.

Die Blutgerichtsbarkeit

Unter der Hochgerichtsbarkeit wurde – in Abgrenzung zur Niedergerichtsbarkeit – das Gericht verstanden, das über die "Blutfälle" zu richten hatte, daher auch Blutgerichtsbarkeit. Daruner fielen Delikte wie Diebstahl, Notzucht und Tötung.
War ein Verbrecher zum Tode durch das Schwert verurteilt, ging es zur Richtstätte bei St. Katharina. Südöstlich davon stand ein gemauerter, mit Gras bewachsener Block. Daneben befand sich eine offene Kapelle mit dem Gekreuzigten in Lebensgröße.

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